Die Teuto-Kickers

BEWEGUNGS-
UND FUßBALLSCHULE
FÜR KINDER

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auszubildene der Teuto-Kickers GmbH, Bielefeld Stand Januar 2017


01. ABSCHLUSS DES VERTRAGES

Mit der Anmeldung für ein Angebot der Teuto-Kickers GmbH (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Online-Anmeldung oder E-Mail vorgenommen werden.

02. LEISTUNGEN

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters aus den Prospekten und der Internetdarstellungen auf der Seite www.teuto-kickers.de, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben im Ausbildungsvertrag.

03. LEISTUNG- UND PREISÄNDERUNGEN

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.

04. BEZAHLUNG

Sobald die vollständig ausgefüllt und unterschriebene Anmeldung bei der Teuto-Kickers GmbH vorliegt, erhalten Sie eine Rechnung. Die Rechnung enthält den ersten Monatsbeitrag, sowie die Verwaltungsgebühr und ist daraufhin innerhalb von 10 Werktagen auf das im Vertrag angegebene Konto zu überweisen. Mit Eingang des Betrages wird der Teilnehmerplatz für die Vertragslaufzeit gesichert. Sollte keine Zahlung in dem Zeitraum erfolgen, erlischt das Recht auf die Teilnahmeplatzreservierung. Die weiteren monatlichen Beiträge sind jeweils im voraus spätestens am dritten Werktag eines Monats auf das im Vertrag angegebene Konto zu überweisen.

05. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Ausbildungsverträge eine Laufzeit von 4 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um 4 Monate. Kündigungen haben in Schriftform zu erfolgen.

06. ALLGEMEINE FAHRLEISTUNG

Der Kunde kann beim Anbieter einen Fahrdienst buchen. Dies kann nur schriftlich erfolgen. Sollte der Kunde den Fahrdienst nicht mehr in Anspruch nehmen wollen/ können, so muss er bis spätestens zum 1. des Monats, an dem der Fahrdienst nicht mehr beansprucht werden soll, bei der Teuto-Kickers GmbH gekündigt haben. Ansonsten wird der volle Beitrag beansprucht.

07. DURCHFÜHRUNG

Für die Dauer der Leistung der Teuto-Kickers GmbH übertragen die Erziehungsberechtigten der Teuto-Kickers GmbH die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so haben die Trainer die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training auszuschließen. Dies bedeutet, dass der Teilnehmer zwar bis zum Ende der Veranstaltung beaufsichtigt wird, er jedoch nicht mehr am Training teilnehmen darf. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages für diesen Tag. Für die folgenden Trainingseinheiten behält sich Teuto Kickers das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dies hat zur Folge, dass der Teilnehmer nicht mehr zu den Trainingseinheiten erscheinen darf. Bereits bezahlte Gebühren werden nicht erstattet. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche der Teuto Kickers GmbH bleiben unberührt. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Trainer der Teuto-Kickers GmbH.

08. ANGABEN ÜBER DEN GESUNDHEITSZUSTAND

Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung und zum jeweiligen Leistungsbeginn den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) Ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Fördertrainings des Anbieters sind dem jeweiligen Trainer unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung der Teuto-Kickers GmbH führen.

09. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN ANBIETER

Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

a) bis 2 Wochen vor einem Fördertraining Wird ein Fußballkurs mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück.

b) Einhaltung des Ehrenkodex Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung des Ehrenkodex (z. B. bei Vandalismus, extreme Verletzung des Fair-Play, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

c) bei Zahlungsverzug

10. HAFTUNG DES ANBIETERS

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewissenhafte Organisation

2. die sorgfältige Auswahl und Kontrolle der Leistungsträger

3. die Richtigkeit der Beschreibung

4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Teuto-Kickers GmbH keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden. Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Teuto-Kickers GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden (ausgenommen sind Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Teutokickers GmbH bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen) oder Verletzungen an sich oder Dritten, soweit diese nicht auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Teuto Kickers GmBH, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.) Die Teuto-Kickers GmbH haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

12. VERSICHERUNGEN

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

13. BILD UND VIDEO RECHTE

Alle Rechte an Bild- und Videomaterial der Teilnehmer sind Vorbehalt der Teuto-Kickers GmbH und können zur Ver- öffentlichung für PR Zwecken genutzt werden.

14. DATENSCHUTZ

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Teuto-Kickers GmbH, die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden (sowie für eigene Werbezwecke) automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

15. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Stand März 2017